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Spendenbescheinigung

Spenden von der Steuer absetzen

Das müssen sie beachten:
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommensteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Die ALISA Stiftung ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und darf somit Spendenquittungen ausstellen.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Einzelspenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse anzugeben.

Wir beraten Sie gerne,
wenn Sie Fragen haben