Eine Zustiftung kann, abhängig von Ihren persönlichen Wünschen und Lebensumständen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Wenn Sie ALISA sofort unterstützen möchten, beispielsweise durch das Stiften von Barvermögen oder Wertpapieren, so können Sie das jederzeit schon zu Lebzeiten unkompliziert tun. Wenn Sie hingegen in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen oder Teile daraus in eine Stiftung fließen soll, so handelt es sich um eine Zustiftung von Todes wegen.