Zustiftungen

Sie möchten zustiften oder vererben?
Im Gegensatz zu einer Spende fließt Ihre Zustiftung in das Grundstockvermögen der ALISA-Stiftung und bleibt dauerhaft erhalten. Sie sichern unsere Arbeit damit langfristig. Gerne können Sie die ALISA-Stiftung in Ihrem Testament bedenken. Ihr letzter Wille verändert damit die Welt von Kindern und Jugendlichen
Was ist eine Zustiftung?
Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung an ALISA in Form von Geld oder Sachleistungen, so können Sie beispielsweise auch Immobilien stiften. Bei Zustiftungen handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung in den Grundstock, das Grundstockvermögen der Stiftung. Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah ausgegeben werden muss, bleibt die Zustiftung dauerhaft erhalten.
Zustiftungen zu Lebenszeiten und per Testament
Eine Zustiftung kann, abhängig von Ihren persönlichen Wünschen und Lebensumständen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Wenn Sie ALISA sofort unterstützen möchten, beispielsweise durch das Stiften von Barvermögen oder Wertpapieren, so können Sie das jederzeit schon zu Lebzeiten unkompliziert tun. Wenn Sie hingegen in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen oder Teile daraus in eine Stiftung fließen soll, so handelt es sich um eine Zustiftung von Todes wegen.
Sollten Sie sich für eine Zustiftung interessieren, sprechen Sie uns gerne an:
-
Ilse Lang
Vorstand ALISA Stiftung -
Patricia Schäfer
Vorstand ALISA-StiftungTel.: 06241 26966-12
Mail: